Jetzt Prämie für Ihr E-Auto sichern!
(nur noch bis zum 31.12.2024 möglich)
Registrieren Sie jetzt Ihr Elektrofahrzeug und sichern Sie sich Ihre THG-Prämie bei Eihusen & Wilken!
Denn E-Mobilität lohnt sich jetzt noch mehr. Wir bieten Ihnen ab sofort innovative und attraktive THG-Prämien pro Elektrofahrzeug für Privat- und Firmenkunden an.
Unser Angebot an möglichen THG-Prämien:
VW Naturstrom Bonus
Am häufigsten gewählt von anderen E-Fahrzeug-Haltern Volkswagen Naturstrom reduzieren Sie Ihren persönlichen CO2 Footprint mit einem Gutschein. Entdecken Sie jetzt die attraktiven THG-Gutschein-Prämien.
Bargeld-Prämie
Ohne Volkswagen Naturstrom Bonus - Hier bekommen Sie eine Direktauszahlung pro Elektrofahrzeug direkt auf Ihr Bankkonto. Entdecken Sie jetzt die attraktiven THG-Bargeld-Prämien.
Was ist bei Volkswagen Naturstrom für mich drin?
Volkswagen Naturstrom bietet 100 % zertifizierten Ökostrom. Als Volkswagen Naturstrom - Kunde profitieren Sie von unserem traditionellen Premium-Service, einem fairen Preis-Leistungsverhältnis und einfachen Tarifen ohne Fallstricke.
Wie erhalte ich den Bonusbetrag für Volkswagen Naturstrom?
Nach Verkauf Ihrer THG-Quote bekommen Sie einen Gutschein per E-Mail zugesendet. Wenn Sie schon Kunde bei Volkswagen Naturstrom sind, können Sie den Gutschein im Kundenportal einlösen. Ansonsten wechseln Sie einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt Ihren Stromanbieter. Damit profitieren Sie und die Umwelt sofort.
Ihr Gutschein hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Wie funktioniert die Bargeld-Prämie?
Sie bekommen die Prämie auf Ihr Bankkonto überwiesen. Die Bankdaten geben Sie in einem der nächsten Schritte ein.
Gibt es die Bargeld-Prämie auch für Firmenkunden?
Ja, für Firmenkunde versteht sich die Bargeld-Prämie als Nettobetrag. Wir überweisen Ihnen also zusätzlich die Umsatzsteuer. Bestätigen Sie uns einfach im Bestellformular, dass Sie Firmenkunde sind und geben Sie uns entweder Ihre Umsatzsteuer-ID oder Ihre Steuernummer an.
Die wichtisten Fragen vorab
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) fördert die grüne Elektromobilität, indem Mineralölunternehmen verpflichtet werden ihre CO2-Emissionen zu verringern.
Durch den THG-Quotenhandel können Unternehmen ihre Umweltbilanz verbessern und E-Mobilisten erhalten eine jährliche Prämie für jedes angemeldete Elektroauto und die dazugehörige THG-Quote.
Wer kann die THG-Quote beantragen?
Ab 2022 haben Halter von Elektrofahrzeugen Anspruch auf eine solche THG-Quote. Wir bieten Privatkund*innen die Möglichkeit, ihre Elektrofahrzeuge schnell und einfach für die THG-Quote zu registrieren.
Welche Unterlagen sind nötig?
Es werden für die Beantragung der THG-Quoten-Prämie eine digitale Kopie des Fahrzeugscheins benötigt, um sich als Halter des Fahrzeugs zu identifizieren. (Vorder- und Rückseite)
Wann bekomme ich meine THG-Prämie?
Wir überweisen Ihnen spätestens 12 Wochen nach der Registrierung Ihre Sofortprämie direkt auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Zuteilung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt.
Sollten Sie sich für einen Service-Gutschein entschieden haben, werden wir Ihnen diesen innerhalb des gleichen Zeitraums zur Verfügung stellen.
In drei Schritten zu Ihrer THG-Prämie
2. Verkauf
Die THG-Quotenscheine werden durch das Umweltbundesamt nach der Registrierung ausgestellt und dann gebündelt an Unternehmen veräußert.
3. THG-Prämie erhalten
Sie als Fahrer eines Elektrofahrzeugs erhalten eine ausgewählte Prämie direkt von uns, durch den Verkauf der THG-Quote.
1. Daten übermitteln
Der Halter des Elektrofahrzeugs übermittelt seine aktuelle Zulassungsbescheinigung an Eihusen & Wilken. Gerne übernehmen wir dies als Service auch direkt für Sie.
REGISTRIERUNG
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote
THG steht für TreibHausGas MinderungsQuote
Es ist so, dass diejenigen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen, verpflichtet sind, die Treibhausgasemissionen, um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu mindern. Dies wird Treibhausminderungsquote (THG Quote) genannt. Fossile Kraftstoffe bekommen einen bestimmten Emissionswert zugeschrieben. Strom für E-Autos hat im Gegensatz dazu eine geringere Emission und kann in diesem Zusammenhang genutzt werden, um die Minderungsquote zu erfüllen. Daher kaufen Firmen kaufen die eingesparte Emission in Form von Umweltzertifikaten an, damit sie die Treibhausgasminderung erreichen.
Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede zusätzliche Tonne CO2 müssen ansonsten Strafen gezahlt werden. Werden nun umweltfreundliche Kraftstoffe verkauft oder THG-Quoten von Dritten gekauft, können Strafen vermieden werden. Das zertifizierte, eingesparte CO2 von emissionsfrei-fahrenden Elektrofahrzeuge kann somit an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden.
Wir überweisen ihnen spätestens 12 Wochen nach Ihrer Registrierung Ihre Sofortprämie direkt auf das von Ihnen angegebene Bankkonto. Voraussetzung ist die Zuteilung des Zertifikats durch das Umweltbundesamt. Gutscheine werden wir Ihnen innerhalb des gleichen Zeitraumes zur Verfügung stellen.
Am 21. September 2021 wurde als Grundlage für den THG-Quotenhandel das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote“ vom Bundesrat beschlossen. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind die Treibhausgasminderungsrechte geregelt.
Es können Privatpersonen und Firmen die THG-Zertifikate verkaufen, allerdings nur für reine E-Fahrzeuge.
Die Anzahl der Fahrzeuge, die registriert werden können, ist unbegrenzt!
Für den Verkauf Ihrer Quote müssen Sie bereits im Besitz Ihres E-Autos sein. Falls Ihr Auto noch nicht ausgeliefert wurde und Sie später Ihre Prämie beantragen möchten, ist dies innerhalb des Registrierungszeitraumes problemlos möglich.
Ein mal pro Jahr kann die THG-Prämie für ein Elektrofahrzeug ausgezahlt bzw. zugewiesen werden. Gerne senden wir Ihnen für eine erneute Ausschüttung der THG-Prämie im Folgejahr rechtzeitig eine Information.
Das Ende der Einreichungsfrist für THG-Quoten von 2023 ist am 15.10.2023. Sie erhalten die Prämie immer in voller Höhe für das ganze Jahr, unabhängig vom Registrierungszeitpunkt innerhalb des Kalenderjahrs. Als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Beim Erwerb eines gebrauchten E-Auto können Sie die THG-Quote nur beantragen, wenn diese für das aktuelle Jahr noch nicht beantragt und ausgezahlt wurde.
Eine rückwirkende Beantragung und Auszahlung für das vergangene Jahr ist nicht möglich.
Die THG-Quote muss jedes Jahr erneut beantragt werden. Gerne kümmern wir uns mit Ihrem Einverständnis um die erneute Beantragung und kümmern uns um alles Weitere.
Die THG-Quote kann für jedes Fahrzeug nur ein mal im Jahr geltend gemacht werden. Haben Sie dies bereits gemacht und Ihr Fahrzeug verkauft, empfehlen wir dies im Kaufvertrag festzuhalten, da der Käufer in dem Jahr nicht erneut die THG-Quote beantragen kann.
Alle reinen Elektrofahrzeuge (privat als auch geschäftlich genutzt) können für die THG-Quote registriert werden. Die Art und Größe des Fahrzeugs spielt für die Höhe der Prämie keine Rolle.
Nein, es sind ausschließlich vollelektrische Autos (BEV) für die Prämie berechtigt.
Nein, das ist nicht möglich. Es ist entscheidend, dass ein Großteil der Ladevorgänge an einer privaten Ladeinfrastruktur stattfinden kann und somit nicht über öffentliche Ladesäulen erfasst wird. Wasserstoff wird allerdings nur über den "öffentlichen" Weg an Wasserstofftankstellen getankt, weshalb Wasserstofffahrzeuge nicht zur THG-Quote berechtigt sind.
Auch bei Leasing-Fahrzeugen kann die THG-Quote geltend gemacht werden.
Die THG-Quote ist eine Prämie, die als Gutschrift ausgezahlt wird. Daher ist die steuerliche Sachlage für private und gewerbliche THG-Quotenberechtigte unterschiedlich:
- Privatpersonen, die kein Einzelunternehmen führen, auf das ihr E-Auto zugelassen ist, müssen auf die Prämienerlöse aus der THG-Quote keine Steuern abführen.
- Unternehmen müssen die Prämienerlöse aus der THG-Quote als Einkünfte aus Gewerbebetrieb deklarieren.
*Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wir empfehlen, die individuelle Sachlage mit dem persönlichen Steuerberater zu klären.
Weitere Informationen finden Sie hier in unserer Datenschutzvereinbarung unter dem Punkt THG-Quotenhandel.