Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid
Plug-in-Hybridmodelle verbinden viele Vorteile von Elektromobilität und klassischen Antriebstechnologien.
Fahren Sie Ihr neues Wunschfahrzeug bei uns Probe. Unsere kompetenten Mitarbeiter beraten Sie gerne.

Volkswagen Golf eHybrid
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4–1,2 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 11,6,8–11,0 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 31–28 g/km*
150 kW (204 PS), Automatik, elektrische Reichweite (kombiniert) mindestens 67 km (WLTP).

Dieses Fahrzeug erhält einen Umweltbonus1 von 6.750 €.
Motor | 1,4-Liter-TFSI-Motor mit elektro Motor |
Beschleunigung [0-100 km/h] | 7,4 s |
Vmax | 220 km/h |
Systemdrehmoment | 350 Nm |
Preis | ab 39.985,00 EUR |

Volkswagen Golf GTE
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,2–1,1 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 14,8–14,4 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 27–25 g/km *
180 kW (245 PS), Automatik, elektrische Reichweite (kombiniert) mindestens 62 km (WLTP).

Dieses Fahrzeug erhält einen Umweltbonus1 von 6.750 €.
Motor | 1,4-Liter-TFSI-Motor mit elektro Motor |
Beschleunigung [0-100 km/h] | 6,7 s |
Vmax | 225 km/h |
Systemdrehmoment | 400 Nm |
Preis | ab 41.940,00 EUR |

Volkswagen Passat GTE Variant
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4–1,3 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 12,6–12,2 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 32–30 g/km*
160 kW (218 PS), Automatik, elektrische Reichweite (kombiniert) mindestens 57 km (WLTP).

Motor | 1,4-Liter-TFSI-Motor mit elektro Motor |
Beschleunigung [0-100 km/h] | 7,6 s |
Vmax | 225 km/h |
Systemdrehmoment | 400 Nm |
Preis | ab 45.960,00 EUR |

Volkswagen Arteon eHybrid
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,4–1,3 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 12,8–12,0 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 33–30 g/km*
160 kW (218 PS), Automatik, elektrische Reichweite (kombiniert) mindestens 55 km (WLTP).

Dieses Fahrzeug erhält einen Umweltbonus1 bis zu 6.750 €.
Motor | 1,4-Liter-TFSI-Motor mit elektro Motor |
Beschleunigung [0-100 km/h] | 7,8 s |
Vmax | 222 km/h |
Systemdrehmoment | 400 Nm |
Preis | ab 49.385,00 EUR |

Volkswagen Arteon Shooting Brake eHybrid
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,5–1,3 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 12,9–12,1 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 33–30 g/km*
160 kW (218 PS), Automatik, elektrische Reichweite (kombiniert) mindestens 45 km (WLTP).

Dieses Fahrzeug erhält einen Umweltbonus1 bis zu 6.750 €.
Motor | 1,4-Liter-TFSI-Motor mit elektro Motor |
Beschleunigung [0-100 km/h] | 7,8 s |
Vmax | 222 km/h |
Systemdrehmoment | 400 Nm |
Preis | ab 51.270,00 EUR |

Volkswagen Tiguan eHybrid
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,7–1,5 l/100km, Stromverbrauch kombiniert 14,1–13,5 kWh/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 38–33 g/km*
180 kW (245 PS), Automatik, elektrische Reichweite (kombiniert) mindestens 45 km (WLTP).

Dieses Fahrzeug erhält einen Umweltbonus1 von 6.750 €.
Motor | 1,4-Liter-TFSI-Motor mit elektro Motor |
Beschleunigung [0-100 km/h] | 7,5 s |
Vmax | 205 km/h |
Systemdrehmoment | 400 Nm |
Preis | ab 43.510,00 EUR |
1Der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen Elektro- oder Hybridfahrzeuges von Audi, Volkswagen oder ŠKODA durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine nach dem 18.05.2016 wird als Umweltbonus, ab dem 04.06.2020 zusätzlich inkl. Innovationsprämie, gefördert. Das Fahrzeug muss im Inland auf den/die Antragsteller/-in zugelassen werden (Erstzulassung) und mindestens 6 Monate zugelassen bleiben.
Reine Elektrofahrzeuge unter 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 9.000 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 4.500 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 2.500 €.
Reine Elektrofahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 7.500 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 3.750 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 1.875 €.
Hybridfahrzeuge unter 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 6.750 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 3.375 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 1.687,50 €.
Hybridfahrzeuge über 40.000 € Nettolistenpreis:
Sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für reine Elektrofahrzeuge bei Kauf und einer Leasinglaufzeit von mindestens 24 Monaten 5.625 €. Bei einer Leasinglaufzeit zwischen 12 und 23 Monaten erhalten Sie einen Umweltbonus inklusive Innovationsprämie von 2.812,50 €. Reduziert sich die Leasinglaufzeit auf 6 bis 11 Monate, beträgt die Höhe des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie 1.406,25 €.
Ein Drittel des Umweltbonus wird seitens des Herstellers direkt auf den Nettokaufpreis gewährt, zwei Drittel des Umweltbonus (Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) wird nach positivem Zuwendungsbescheid auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de ausbezahlt. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch und die Förderung endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch zum 31.12.2025. Nähere Informationen zum Umweltbonus sind auf den Internetseiten des BaFa unter www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html abrufbar.
2Die Steuerbefreiung gilt für alle Elektro-Modelle (BEV) und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (FCEV) und wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18. Mai 2018 bis 31. Dezember 2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt.
*Weitere Informationen zum offiziellen Strom-/ Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen